Ich rechne nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ab. Private Krankenversicherungen und private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten und Arzneimittel. Je nach Versicherung werden bis zu 100 % übernommen. Manche Versicherungen übernehmen allerdings nur Teilsätze. Sie erhalten von mir eine übersichtliche Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Als Heilpraktiker*innen können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Für Selbstzahler*innen dienen folgende Honorarstaffelungen als Orientierung, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
(ca. 60 Minuten)
(je nach Beschwerdebild sind folgende Leistungen enthalten: Erstanamnese, Beratung, ggf. Untersuchung, Diagnose, Repertorisation, Behandlung)
(ca. 60,30 Minuten)
(ggf. Behandlung, Beratung, Untersuchung, Repertorisation und Anamnese)
(ca. 45 Minuten)
Sollten Termine deutlich kürzer oder länger ausfallen, wird dementsprechend angepasst.
Die ästhetischen Behandlungen werden nicht von den Privatkrankenkassen übernommen.
Der Preis richtet sich nach der zu behandelten Zone.